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   LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97   

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https://dejure.org/1998,19366
LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97 (https://dejure.org/1998,19366)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97 (https://dejure.org/1998,19366)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 1998 - 3 Sa 2237/97 (https://dejure.org/1998,19366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadenserzsatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Übernahme des Klägers in ein Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenserzsatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Übernahme des Klägers in ein Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97
    Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Übernahmeanspruch dann nicht bestehen soll, wenn dies dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, d. h. wenn solche Umstände in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden vorliegen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechten Verhalten des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können (BAG, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 -, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - DB 98, 1469; BAG, Urt. vom 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 -).

    Hierfür können allerdings in der Vergangenheit liegende krankheitsbedingte Fehlzeiten ein Indiz sein (BAG, Urt. vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

    Ein Verschulden der Beklagten könnte allenfalls dann ausscheiden, wenn sie bei ungeklärter Rechtslage und sorgfältiger Prüfung gewichtige Anhaltspunkte für die Richtigkeit der von ihr vertretenen Rechtsmeinung gefunden hätte (vgl. BAG, Urt. vom 14.10.97 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97
    Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Übernahmeanspruch dann nicht bestehen soll, wenn dies dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, d. h. wenn solche Umstände in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden vorliegen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechten Verhalten des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können (BAG, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 -, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - DB 98, 1469; BAG, Urt. vom 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 -).
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97
    Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Übernahmeanspruch dann nicht bestehen soll, wenn dies dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, d. h. wenn solche Umstände in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden vorliegen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechten Verhalten des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können (BAG, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 -, Urteil vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - DB 98, 1469; BAG, Urt. vom 17.06.1998 - 7 AZR 443/97 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2003 - 12 Sa 407/03

    Schadensersatz wegen unberechtigter Ablehnung einer nach § 8 TzBfG beantragten

    Es kann dahinstehen, ob sich ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB a.F. (itzo § 280 Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 BGB), § 286 BGB a.F. (§ 280 BGB i.V.m. § 286 BGB), § 325 BGB a.F., aus positiver Forderungsverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 281 BGB) oder einem c.i.c.-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 311 BGB i.V.m. § 280 BGB) ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1989, NJW 1990, 1233 f.; zu § 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 19.10.2000, 8 AZR 20/00, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516, Urteil vom 25.10.1994, 3 AZR 987/93, ArbuR 2001, 146 ff., Urteil vom 28. August 1987, 7 AZR 249/86, ZTR 1988, 101 f., LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.1998, 3 Sa 2237/97, n.v., vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516; zu § 286 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 12.11.1997, 7 AZR 422/96, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, Urteil vom 14.12.1999, 3 AZR 713/98, AP Nr. 54 zu § 1 BetrAVG, LAG Berlin, Urteil vom 25.06.1999, 6 Sa 638/99, n.v.; zu §§ 286, 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 28.06.2000, a.a.O., LAG Hamm, Urteil vom 31.05.1999, 16 Sa 2357/97, n.v.; zu pFV: Hanau, NZA 2001, 1172; zu einem c.i.c-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis: BGH, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1974, 1903 f., MüKo/Kramer, BGB, 4. Aufl., vor § 145 Rz. 12, Staudinger/Bork (1996), vor §§ 145 ff., Rz. 31; zu § 615 BGB: LAG Bremen, Urteil vom 23.11.2000, LAGE Nr. 5 zu § 15 BErzGG).
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